Hans-Jürgen Druglat
Edelsteingestaltung
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Auftragserteilung:
- Mit der Auftragserteilung an uns erkennt der Kunde unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
- Dieses gilt auch für den Verkauf ab Reiselager.
- Abweichende AGB des Kunden gelten für uns nur, wenn wir diese schriftlich anerkennen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen:
- Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Nachbestellungen gelten
als neue Aufträge.
- Ohne andere Vereinbarung sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum
mit 2 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen rein netto zahlbar. Skontoabzüge werden nur bei frist-
gerechter Zahlung gewährt.
- Beträge unter 100,- € sind zahlbar innerhalb 30 Tagen rein netto.
- Wechsel werden nur aufgrund ausschließlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter
Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.
3. Lieferung:
- Die Ware reist auf dem Wege zum Kunden, und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die
nicht auf einer berechtigten Reklamation beruht, auf Kosten des Kunden.
Im Falle der oben erwähnten Rücksendung ist die gleiche Versendungsform wie bei der
Zusendung zu wählen.
Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei
Frankolieferung.
- Bei durch die begrenzte Verfügbarkeit von Edelsteinen bedingter Unmöglichkeit können wir einseitig vom Vertrag zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
- Alle Waren und Edelsteine, die uns zur Ver- oder Bearbeitung überlassen werden, können bei
größtmöglicher Sorgfalt zu Schaden kommen. Für diese Schäden übernehmen wir keine Haftung.
- Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung als rechtlich selbst-
ständiger Vertrag zu sehen ist.
4. Auswahl:
- Von uns versandte Auswahlen gelten als fest übernommen, werden sie nicht binnen der in der
Auswahlnota angegebenen Frist zurückgesandt.
- Werden Auswahlwaren vom Kunden als Ausstellungsstücke eingesetzt, in Reiselager auf-
genommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben, oder außerhalb der Geschäftszeit
nicht im Tresor aufbewahrt, so trägt der Kunde ab diesem Zeitpunkt alle Gefahr, auch diejenige
des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde hat für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen und tritt etwaige Ansprüche gegen seine Versicherung hiermit im voraus sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Auswahlrücksendungen sind über uns nur versichert, soweit sie sorgfältig verpackt und vor
Ablauf der Auswahlfrist an uns zurückgeschickt werden. Es muss die gleiche Versendungsform wie für die Zusendung gewählt werden.
- Auch für Auswahlsendungen gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
5. Mängelrügen:
- Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach
dem Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
- Bei von uns anerkannten Mängelrügen kann der Kunde lediglich Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt:
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäfts-
verbindung herrührender - auch künftiger - Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen
und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum.
- Bei laufender Rechnung (Saldoziehung) gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer
Saldoforderung.
- Wird bei der Begleichung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung des
Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst bei völliger Einlösung des Wechsels
oder völliger Freistellung von unserer wechselmäßigen Haftung.
- Die Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
gestattet.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
- Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber
unverzüglich schriftlich zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen
Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.)
Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter
Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine diesbezügliche Unterlassung macht den Käufer uns gegenüber schadenersatzpflichtig.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern.
Es ist vereinbart, daß sich alle hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der
Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw. Verbindung
entstandene neue Sachen, die für uns als hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder
Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehalts-
ware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne daß es hierzu noch einer besonderen Rechts-
handlung bedarf und ohne daß für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Der Käufer verwahrt
unser (Mit-) Eigentum für uns widerruflich unentgeltlich.
- Der Käufer tritt im voraus an uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neu-
entstehenden Sachen sowie die aus Anlaß der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden
Vergütungsansprüchen gegen seine Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der
verarbeitenden Waren ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
- Der Käufer ist ermächtigt, die nach diesen Bestimmungen an uns abgetretenen Forderungen so
lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt.
- Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, so können wir die Vorbehaltsware herausverlangen. Die
Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Wir verpflichten uns, die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen
insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 10 %
übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, daß mit Ausnahme der Lieferungen im echten
Kontokorrentverkehr im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die
voll bezahlt sind.
7. Kreditprüfung und Warenrücknahme:
- Wird uns nach Abschluß eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware bekannt, daß der Käufer
nicht kreditwürdig ist, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger
Zahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich
Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.
- Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
- Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Idar-Oberstein.
- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ergebenden
Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckklagen, ist für beide Teile ausschließlich
Idar-Oberstein.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluß des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide
Teile ausschlißlich dem deutschen Recht.
Allgemeiner Hinweis:
Bei Korunden ist es heute handelsüblich, diese einen Erhitzungsprozeß zu unterziehen, um die
Farbe und/oder Reinheit zu verbessern. Bei diesem Vorgang können Fremdsubstanzen eindringen.
Smaragde werden häufig mit farblosen Substanzen imprägniert, um die Reinheit zu verbessern.